Versicherungen

   

Für unsere Mitglieder bieten wir bereits seit Jahren eine günstige Waldbrand- und Haftpflichtversicherung an. Kostenvorteile bestehen durch die Zusammenfassung der Einzelversicherungen in einer Rahmenvereinbarung bzw. einer Sammelversicherung und der ehrenamtlichen Übernahme bestimmter Verwaltungsvorgänge für unseren Vertragspartner.

Im vergangenen Jahr haben wir die gesamten Konditionen überprüft. Dabei hatte sich gezeigt, dass die derzeitigen Bedingungen und Leistungen in die Jahre gekommen sind und eine Neubewertung sinnvoll wurde.  Darauf  hin wechselten wir zum 1.1.2023 von der Saarland Versicheurng zur AXA Versicherung.  Die Beträge konnten wir beibehalten, die Versicherungsleistungen wurden deutlich auf heutige Anforderungen und Schadenssummen angepasst.

Ein Waldbrand kann für den Eigentümer den Verlust von Kulturen, stehendem Altholz oder dem bereits geschlagenen Holz bedeuten und damit erhebliche Vermögenswerte betreffen. Die Versicherungen bieten Entschädigungsleistungen im Schadensfall an. Die Werte werden nach den Methoden der Waldwertrechnung hergeleitet. Nebenrisiken, die mit abgedeckt werden, sind beispielsweise Kosten für die Flächenräumung, Zaunkosten oder Feuerlöschkosten.

Wichtiger Hinweis:

Schäden an noch stehenden Bäumen, die bereits vor dem Waldbrandereignis durch Insektenkalamitäten  entwertet worden sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

Eine Waldbrandversicherung ist auch oft Voraussetzung für die Gewährung staatlicher Fördermittel.

 

Die Versicherung der Waldbestände des einzelnen Waldeigentümers gegen Brandschäden wird in einer Rahmenvereinbarung angeboten. Der Waldbesitzerverband nimmt dabei den einzelnen Waldbesitzer in eine Gemeinschaftsversicherung  des Waldeigentümers auf. Wichtig für den Versicherungsschutz ist, dass der Versicherte sämtliche Waldbestände in seinem Eigentum anmeldet.

Die Waldbesitzerhaftpflicht-Versicherung kann in den Fällen in Anspruch genommen werden, in denen ein Schaden aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers (z.B. unterlassene Sichtkontrollen der Bäume an öffentlichen Straßen, nicht standsichere Holzstapel) oder auch durch den Einsatz von Arbeitsmaschinen zur Durchführung der Waldarbeit entstanden ist.

Die Versicherung deckt je Schadenfall für herbeigeführte Schäden in Höhe 3.000.000 € für Personen-, Sachschäden-  sowie Vermögensschäden  höchstens jedoch das 3 – fache je Versicherungsjahr, für  Schäden durch Umwelteinwirkung das 1 fache.

Dies  umfasst die Grunddeckung der Umweltschadensversicherung. Darin stehen für  Sach- und Vermögensschäden  je Versicherungsfall zugleich für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zur Verfügung.

 

Der Abschluss einer Waldbesitzerhaftpflicht-Versicherung ist unbedingt ratsam!

 

Weitere Informationen:

Der Beitritt zu beiden Versicherungen ist für die Mitglieder im Waldbesitzerverband ist freiwillig und kann jederzeit zum Ende des laufenden Jahres gekündigt werden. Bei Austritt aus dem Waldbesitzerverband erlöschen die Versicherungen  zum Ende des Kalenderjahres.

Für genauere Angaben über die Leistungen und Bedingungen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.

Weitere Informationen

  Versicherungsbeiträge

Der Jahresbeitrag zur Gemeinschaftswaldbrandversicherung beträgt zur Zeit 2,00 €/ha, Mindestbeitrag 5 €/Jahr

Der Jahresbeitrag zur Gemeinschaftshaftpflichtversicherung beträgt zur Zeit 0,95 €/ha, Mindestbeitrag 5 €/Jahr

Der Jahresbeitrag beträgt 0,45 €/ha, Mindestbeitrag 8 €/Jahr

Der Beitritt zu beiden Versicherung ist freiwillig und unabhängig von der Mitgliedschaft im Verband.