„Beiträge für die Unfallversicherung müssen endlich sinken“ Waldbesitzer treten bei Sozialwahl 2023 mit eigener Liste an

Die Arbeitsgemeinschaft der Waldbesitzerverbände (AGDW– Die Waldeigentümer) tritt bei der Sozialwahl der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau(SVLFG) im Mai 2023 mit einer eigenen Liste an: Die Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) umfasst 5 Kandidatinnen und 13 Kandidaten. Spitzenkandidat ist Volker Schulte, Sprecher des Initiativkreises Forstwirtschaftlicher Zusam- menschlüsse bei der AGDW: „Wir wollen unseren Einfluss in den Mitbestimmungsgremien der SVLFG in der kommendenWahlperiode konsequent ausbauen.“ Entscheidend sei eine hohe Wahlbeteiligung der in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unfallversicherten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Wichtig sei nicht nur ein Ausbau der Präventionsarbeit, um Waldarbeit noch sicherer zu machen, so Schulte: „Wir setzen uns vor allem für faire Beiträge mit einer spürbaren Entlastung für den Kleinprivatwald ein. Unser Ziel ist eine Beitragsreform zugunsten des Waldes im Laufe der
nächsten Wahlperiode.“
Die AGDW kritisiert bereits seit längerem, dass Kleinprivatwaldbesitzende einen unverhältnismäßig hohen Grundbeitrag entrichten müssen, obwohl sie im Vergleich kaum Verwaltungskosten verursachen. Die Verwaltungskosten der SVLFG werden mit dem Grundbeitrag finanziert. Darüber hinaus fordert die AGDW eine Änderung der Bemessungs grundlage für den Risikobeitrag. So kennt der Forst lediglich eine Risikogruppe und zwei Produktionsverfahren, nämlich Wirtschaftsflächen und aus der Produktion genommene Flächen. Von Kalamitäten betroffene Waldflächen werden weiterhin als Wirtschaftsflächen eingestuft. Schulte: „Viele
Waldbesitzende werden nach den Schädlingen auch noch von der SVLFG existenziell bedroht.“
800.000 von 1,4 Mio. Versicherten sind in der SVLFG mit ihren Forstflächen unfallversichert. 400.000 besitzen aus schließlich Forstflächen, 400.000 zusätzlich Landwirt schaftsflächen. Über 80 % der Forstflächen sind kleiner als 5 Hektar. Die Mehrheit der Versicherten ist der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte zuzurechnen. Bei den Sozialwahlen im Mai 2023 werden die Sozialparlamente aller Sozialversicherungsträger in Deutschland demokratisch neu bestimmt. Bei der SVLFG besteht das Sozialparlament, Vertreterversammlung genannt, aus drei Gruppen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Selbständige ohne Ar-
beitskräfte (SofA). Die AGDW tritt mit ihrer Liste in der SofA-Gruppe an. Anders als in den anderen beiden Gruppen findet hier eine echte Wahlhandlung und keine Friedenswahl statt. Wahlberechtigt in der Gruppe der SofA ist, wer in seinem Forstunternehmen keine Angestellten außer Familien-
kräfte beschäftigt.

Quelle: AGDW